Топик: Der Bundesrat

Im Bundesrat werden die Länder durch die Mitglieder ihrer Regierungen (Ministerpräsidenten, Minister, Senatoren) vertreten. Jedes Land kann so viele Vertreter in den Bundesrat entsenden, wie es Stimmen hat. Die Zahl der Stimmen richtet sich nach der Bevölkerung der einzelnen Länder: Jedes Land hat minde-stens 3 Stimmen (Hamburg, Bremen, Saarland). Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohner haben 4 Stimmen (Hessen, Rheinland-Pfalz). Lander mit mehr als sechs Millionen Einwohner haben 5 Stimmen (Bayem, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg).

Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden und erfolgen nach den Weisungen ihrer Regierungen. Organe des Bundesrates sind der Präsident und das Präsidium, das Bundesratsplenum und die Bundesratsausschüsse. In den Ausschüssen sind Beauftragte der Länderregierungen vertreten, die nicht notwendig Kabinettsmitglieder sein können. Die Bundesländer wirken durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Bei der Gesetzgebung hat der Bundesrat nach dem Grundgesetz folgende Rechte:

1) Er kann beim Bundestag Gesetzvorlagen einbringen; 2) Er kann gegen Gesetzbeschlüsse des Bundestages Einspruch erheben. Wenn der Bundesrat Einspruch erhebt, geht das Gesetz nochmals an den Bundestag zurück. 3) Seiner Zustimmung bedurfen verfassungsändernde und federative Gesetze. 4) Erkann den Vermittlungsausschuß anrufen. 5) Er wirkt bei der Notstandsgesetzgebung mit.

Vokabeln

1. Stimme f -, -n - голос

stimmen vi (für, Akk / gegen, Akk) - голосовать за/против кого-л.

abstimmen vi (über, Akk) - проводить голосование

Syn. die Stimme abgeben - отдатьголос

2. einheitlich adj - единый, единообразный

3. Beauftragte m sub - уполномоченный

beauftragen mit (Dat) - поручать кому-л. что-л.

Aufltag m - поручение

4. mitwirken vi (bei, Dat) - участвовать, принимать участие в чем-л. Mitwirkung f ~ участие

5. Einspruch m - возражение, протест (gegen einen Gesetzbeschluß)

Einspruch erheben - принести протест

6. Weisung f-,-n - указание (der Regierung)

7. selbst pron - сам

selbst...prtc - даже/ der Bundestag selbst - самбундестаг

selbst der Bundestag - дажебундестаг

8. jeweils adv - каждый раз, в каждом отдельном случае

jeweilig adj - соответствующий

9. Verwaltung f - управление, администрация

Verwaltungsorgan n - орган управления

Verwaltungsaufbau m - административная структура

Verwaltungsrecht n - административное право

10. Genehmigung f - одобрение, согласие

Texterläuterungen

1. Notstand m - чрезвычайное положение

2. Schwergewicht n - основное значение, основное внимание

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