Топик: Кредитные институты Германии

Die Rechtsstellung der bisher genannten Kreditinstitute wird durch die Vorschriften des Privatrechts (Bürgerliches Recht/Handelsrecht) bestimmt.

Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute unterliegen dem öffentlichen Recht.Der Grund ist, dass sie von Trägern öffentlicher Gewalt (Staat, Länder, Gemeinden) verwaltet werden oder ihnen die Eigenschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts verliehen worden ist.

Die Deutsche Bundesbank unterscheidet in ihrer Statistik folgende Bankengruppen:

Kreditbanken 23,27%:

a.Gro­­­ ßnbanken- (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank) 8,77%,

b.Regionalbanken- (sind nur in einem Gebiet bestimmten Gebiet vertretten) und sonstige Kreditbanken (z.B. Haus-und Branchebanken) 11,22%,

c.Privatbankiers 1,47%,

d.Zweiganstalten ausländischer Banken 1,81%,

Realkreditinstitute 14,11%,

a.Private Hypothekenbanken 9,06%,

b.Öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten 5,05%.

(Zahlen: Geschäftsvolumen in % aller Bankengruppen, Stand 1987)

Die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten kann nach unterschiedlichen Prinzipien erfolgen.Ihr Ziel kann die Gewinnmaximierung sein (handeln nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip), oder sie handeln nach dem gemeinwirtschaftlichen Prinzip (z.B. Kostendeckung), d.h., der Nutzen der Allgemeinheit steht im Vordergrund. Eine Sonderstellung nehmen die Genossenschaften ein, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitgliedern fördern wollen.

2.2Aufgaben der Kreditinstitute in der Wirtschaft.

Kreditinstitute sind Dienstleistungsbetriebe, die in der Volkswirtschaft bestimmte Aufgaben übernommen haben. Da die Kreditinstitute im „Geldstrom" der Wirtschaft stehen, sind alle ihre Aufgaben eng mit dem Geld verknüpft.

Zahlungsverkehr. Dem Güterstrom in der Wirtschaft folgt ein entsprechender Strom von Zahlungen. Die Warenlieferungen und Leistungen der Wirtschaftsbetriebe müssen von den Empfängern bezahlt werden. Die Kreditinstitute ermöglichen durch ihre Einrichtungen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Barzahlungsverkehr übernehmen die Banken einen Teil der Kassenhaltung für ihre Kunden. Alle freien Geldbeträge können diese bei der Bank einzahlen, wo sie sicher und zinsbringend aufbewahrt und bei Bedarf abgehoben werden können. Für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen bei den Kreditinstituten besondere Abteilungen, deren Erfahrungen der Bankkunde nutzen kann. Über Korrespondenzbanken im Ausland können auch ausländische Zahlungsempfänger erreicht werden.

Sammlung von Einlagen. Arbeitsteilung und Massenproduktion der modernen Wirtschaft bringen für die Kreditinstitute besondere Aufgaben mit sich. Sie müssen den großen Kapitalbedarf (Kapital= Mittel für den Kauf von Maschinen, Einrichtungen, Werkzeugen usw.) der Wirtschaft decken helfen. Deshalb sammeln die Banken freie Gelder von Privatleuten und Wirtschaftsunternehmen und übernehmen sie als Einlagen. Der Einleger wird zum Darlehensgeber, zum Gläubiger des Kreditinstituts.

Kredi tgewährung. Die Kreditinstitute müssen ihren Einlegern Zinsen zahlen, sie müssen aber auch die Kosten ihres Geschäftsbetriebes decken, und sie wollen in der Regel auch Gewinn erzielen. Das zwingt sie dazu, die hereingenommenen Einlagen auszuleihen. Sie gewähren Kredite an die Wirtschaft und erfüllen damit eine bedeutende volkswirtschaftliche Aufgabe. Sie leiten die Kredite an die Stellen der Wirtschaft, an denen sie am nötigsten gebraucht werden. Der Kreditnehmer kann mit ihrer Hilfe mehr Waren einkaufen, neue Maschinen anschaffen und mehr Güter auf den Markt bringen.Bei der Geldannahme und -abgabe erfüllen die Kreditinstitute drei Funktionen:

Ballungsfunktion- Sammlung von kleinen und großen Einlagen.Ausgabe auch in Form von großen Krediten.

Vertrauensfunktion- Das Vertrauen der Geldgeber in die Kreditinstitute ist Voraussetzung für die Wahrnehmung der Ballungsfunktion.

Fristenverlängerungsfunktion-Rückzahlungsfristen von Einlagen und Krediten stimmen häufig nicht überein, weil Kreditinstitute Kredite länger ausleihen, als die Einlagedauer beträgt.

Wertpapierverkehr. Die moderne Wirtschaft hat spezielle Formen der Kapitalbeschaffung entwickelt. Die Großunternehmen der Industrie benötigen z.B. große Kapitalien. Man versucht deshalb, durch Ausgabe von Wertpapieren eine Vielzahl von Kapitalgebern heranzuziehen. Bei der Neuausgabe (Emission) von Wertpapieren, beim Handel von im Umlauf befindlichen Wertpapieren und bei ihrer Aufbewahrung und Verwaltung werden die Kreditinstitute eingeschaltet.

2.3 Arten der Kredi tinstitute

Großbanken

Zu den Großbanken gehören die Deutsche Bank AG, die Dresdner Bank AG und die Commerzbank AG. Sie werden auch als Filialinstitute bezeichnet, da sie innerhalb des Bundesgebietes ein weitverzweigtes Netz von Filialen unterhalten.

Die Großbanken werden, wie schon aus der Firmierung hervorgeht, in der Rechtsform derAktiengesellschaft betrieben. Sie entwickelten sich mit der zunehmenden Industrialisierung und dem einhergehenden Anwachsen des Kapitalbedarfs aus einer Vielzahl kleiner Banken. Die Rechtsform der AG ermöglicht es ihnen, durch Ausgabe von Aktien die für den Umfang der Geschäfte und die zur Deckung des Kapitalbedarfs der Großwirtschaft erforderlichen Mittel zu beschaffen. Sie betreiben alle Bankgeschäfte.

Privatbankierf irmen

Zu den Privatbankiers rechnen alle Kreditinstitute, die von Einzelkaufleuten oder Personengesellschaften geführtwerden. Sie betreiben alle Bankgeschäfte. Oftmals liegt der Schwerpunkt auf besonderen Geschäften, z.B. im Außenhandel, im Wertpapiergeschäft, in der Vermögensverwaltung oder in der Finanzierung bestimmter Wirtschaftszweige.

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