Топик: Кредитные институты Германии
Grundlage der Geschäftstätigkeit der Sparkassen sind die Sparkassengesetze der Bundesländer und die Sparkassensatzungen (Grundlage; Mustersatzungen). Im Vordergrund steht nach wie vor die Förderung und Pflege des Sparens (Sparerziehung, Kleinsparen: Schulsparen, Vereinssparen u.a.). Bei der Kreditgewährung sollen die Bedürfnisse der örtlichen Wirtschaft besondere Berücksichtigung finden, insbesondere durch die Bereitstellung von Krediten an den Mittelstand und an wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise.
Im übrigen werden alle Bankgeschäfte betrieben, die die Satzungen zulassen. Nicht in der Satzung aufgeführte Geschäfte sind untersagt. Besondere Anlagevorschriften tragen dem Gedanken der Sicherheit Rechnung (z.B. eigene Beteiligungen sind untersagt oder nur begrenzt gestattet).
Gepflegt wird auch der Realkredit, ein langfristiger Darlehenskredit, der durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert ist, und der Kommunalkredit. Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Ausnahme der noch bestehenden freien Sparkassen (z.B. Hamburger Sparkasse von 1827),
Kommunale Sparkassen entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts. Ihre Tätigkeit erstreckte sich vornehmlich auf die Förderung des Spargedankens. Die Träger - die Kommunen - gewährleisten mit ihrer Haftung (Gewährträgerhaftung) die sichere Anlage von Spargeldern.
Genossenschaftsbanken
Die Genossenschaftsbanken oder Kreditgenossenschaften sind Selbsthilfeeinrichtun gen der Wirtschaft, die sich das Ziel gesetzt haben, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Sie treten gewöhnlich unter dem Namen „Volksbank" „Raiffeisenbank" oder „Spar- und Darlehenskasse" auf. Ihre Rechtsform ist die der eingetragenen Genossenschaft (eG).
Die ländlichen Kreditgenossenschaften haben einen geschäftlichen Schwerpunkt in der Versorgung ländlicher Betriebe mit Krediten aller Art und mit sonstigen Bankleistungen
Realkreditinsti tute
Realkreditinstitute werden als private (in der Form einer Aktiengesellschaft) oder als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute betrieben.
Ihre Geschäftstätigkeit ist auf das langfristige Kreditgeschäft festgelegt. Die Kredite werden als Hypothekendarlehen und Kommunaldarlehen gewährt. Die Mittel zur Kreditgewährung beschaffen sich die Realkreditinstitute durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen. Sie dürfen darüber hinaus weitere risikolose Geschäfte abschließen. Ausgenommen v on der Beschränkung auf das langfristige Kreditgeschäft sind lediglich einige gemischte Hypothekenbanken (z.B. die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank), die bei Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes bereits bestanden. Ihnen ist auch das kurzfristige Kreditgeschäft erlaubt.
Zentralkreditinstitute
Die Girozentralen bezeichnet man als die Zentralbanken der öffentlich-rechtlichen Sparkassen.
In der Bundesrepublik bestehen z.Z. 12 regionale „Stamm"-Girozentralen mit 16 von ihnen abhängigen „Bezirks"-Girozentralen und Zweigstellen.
Das Zentralinstitut der regionalen Girozentralen ist die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank, Frankfurt am Main.
Die Girozentralen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des Staates.
Genossenschaftli che Zentralbanken. Als Spitzeninstitute der Genossenschaftsbanken fü ngieren die genossenschaftlichen Zentralbanken. Sie werden in der Rechtsform der AG betrieben (Ausnahme; Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG).
IhreAufgaben sind u.a.;
• .Geldausgleich zwischen den angeschlossenen Genossenschaftsbanken, • .Kreditgewährung an die Mitglieder,
• .Vermittlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr,
• Durchführung von Dienstleistungsgeschäften im Effekten- u. Außenhandelsverkehr,
• M indestreservehaltung für einen Teil der Mitgliedsgenossenschaften.
Das Spitzeninstitut des gesamten Genossenschaftsbereichs ist die Deutsche Genossenschaftsbank
Sonsti ge Kredi ti nsti tute
DieTeilzahlungsbanken sind private Kreditinstitute. Sie widmen sich in erster Linie dem Konsumentenkredit.
Di e Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) können als GmbH oder AG geführtwerden. In Deutschland ist ausschließlich die Form der GmbH üblich. Sie bieten durch Ausgabe von Investment-Anteilen die Möglichkeit, auch kleinere Sparbeträge in Form von Wertpapieren anzulegen.
Daneben gibt es noch eine Vielzahl anderer Banken ,die z.B. als Hausbanken eines bestimmten Wirtschaftsunternehmens (Grundig Bank GmbH) arbeiten oder bestimmten Bevölkerungsgruppen (Beamtenbank) dienen. Zu erwähnen sind auch jene Kreditinstitute, die sich spezielle Aufgaben gestellt haben:
• Industri ekreditbank AG (Düsseldorf). Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit mittel- und langfristigen Investitionskrediten.
• Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (Frankfurt). Durchführung mittel- und langfristiger Exportfinanzierungen.
• Privatdi skont AG (Frankfurt). An- und Verkauf von Privatdiskonten (Bankakzepte, die der Finanzierung von Import-, Export- und Transitgeschäften dienen).