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Zu der wichtigsten diser Rechte gehцrten die Grafenrechte mit dem Recht zur Ausьbung der Hochgerichtbarkeit sowie polizeilicher und militдrischer Befьgnisse. Daneben spielten meist aber auch noch andere Herrschaftsrechte, wie z.B. die Rechte als Grundherr ьber abhдngige Bauern, Schutz- und Herrschaftsrechte ьber Kirchengut, das Befestigungsrecht, eine bedeutsame Rolle.
Wenn auch das Kцnigtum in den Fьrstengesitzen von 1220 und 1231 die enstehende Landesherrschaft der Fьrsten legalisiert, so wurde die Landesherrschaft dennoch keineswegs ausschliesslich auf Kosten der Reichsgewalt erreicht. Die Landesherren konnten sich auf eigene, nicht vom Kцnig abhдgige Herrschaftsgewalt stьtzen; dazu kam oft eine systematisch betriebene Erwerbspolitik durch Heirat, Kauf, Tausch, Pfandnahme oder auch im Wege der Gewalt.
Wenn auch die Herrschaftsgewalt der meisten Landesherren bereits im Spдtmittelalter ein hohes Mass an Eigenstдndigkeit erreicht hatte, so galt sie verfsassungsrechtlich doch als ein vom Kцnig dem Landesherrn nach Lehnsrecht verliehenes Recht zur Herrschaft, dass bei schwerer Pflichtverletzung auch entzogen werden konnte.
Reichsstдdte
Unter den Reichsstдdten versteht man die Stдdte, die unmittelbar der Herrschaft des Kцnigs unterstanden – im Gegensatz zu den Landstдdten, die einer Landseherrschaft unterworfen waren. Die meisten Reichststдdte sund aus ehemaligen kцniglichen Stдdten, errichtet auf Reichsgut oder dem Hausgut der einzelnen Herrscher (z.B. Aachen, Frankfurt, Nьrnberg, Kaiserslautern u.a.) sowie auf Kirchengut (z.B. Weisenburg, Lindau, Zьrich), hervorgegangen. Daneben gab es aber auch sogenannte “Freistдdte“, bei denen es sich um Bischofstдdte handelte (z.B. Kцln, Worms, Regensburg). Da sie den Kцnig nicht als Stadtherrn, sondern ledeglich als Reichsoberhaupt anerkannten, beanspruchten diese Stдdte, dem Reich gegenьber von Lasten und Abgaben frei zu sein, wдhrend die ьbrigen Reichsstдdte vor allem Stadtsteuern an den Kцnig als regelmдssige Abgaben entrichteten.
Stдdtebьnde
Im Interesse der fьrstlichen Landesherren hatte die Goldene Bulle (1356) das Verbot der Stдdtebьnde erneuert; dennoch schlossen sich im Laufe des Spдtmittelalters immer wieder Stдdte zu gegenseitigen Bьndnissen zusammen. Wдhrend der Rheinische Bund (1254-1257) noch dem Zusammenbruch der Stauferherrschaft gedient hatte und von Kцnig Wilhelm ausdrьcklich anerkannt worden war, suchten die Reichsstдdte des Stдtmittelalters durch den Zusammenschluss in regionalen Stдdtebьnden ihre Unabhдngigkeit und ihre machtpolitischen Interessen gegenьber den umliegenden Territorialgewalten, wie auch gegenьber dem Kцnigtum, zu behaupten. Die bedeutendste dieser Vereinigungen, der Swдbische Stдdtebund, wurde im Jahre 1376 als Reaktion auf Abgabenspolitik, die Kaiser Karl IV. gegenьber den Reichsstдdten betrieb, gegrьndet.
Bereits im Jahre 1388 kam es jedoch wieder zur militдrischen Konfrontation, in deren Verlauf die verbьndeten Fьrsten und Herren den Stдdteaufgeboten bei Dцffingen und Pfedderscheim vernichtende Niederlagen beibrachten, worauf Kцnig Wenzel das Verbot der Stдdtebьndnisse erneut bekrдftigte. Dennoch schlossen sich auch im 15. Jahrhundert noch schwдbische Stдdte zu einem Bьndniss zusammen, das spдter im Schwabischen Bund (1488) aufging.
Hanse
Um keinen Stдdtebund im eigentlichen Sinne handelte es sich bei der Hanse. Wдhrend bei den Stдdtebьnden die Initiative zum Zusammenschluss von einer oder mehreren Stдdten ausging, entstand die Hanse als eine genossenschaftliche Vereinigung von west- und niederdeutschen Fernkaufleuten, die von der Mitte des 12. bis zum 14. Jahrhundert den Nord- und Ostseebereich zu einem von ihnen beherrschten Handelsgrossraum auszubauten.
Die im Zuge des aufblьhendes Stдdtewesens und der fortschreitenden Ostsiedlung in rascher Folge entstehenden Stдdte (Lьbeck, Riga, Rostock) bildeten im Verein mit den дlteren Nordseestдdten.Als Ende des 13. Jahrhunderts die Stadt Lьbeck die gottlдndische Genossenschaft aus der bisherigen Fьrungrolle verdrдngte und nunmehr selbst als Haupt der Hanse auftrat, war dies gleichbedeutend mit dem Beginn eines langgestreckten Wandlungsprozesses, in dessen Verlauf die einzelnen Stдdte immer mehr in die Rolle der Kaufleute eintraten, so dass am Ende aus der Kaufmannshanse eine Vereinigung von Hansestдdte geworden war. Dass doe hanse mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung auch ein erhebliches politisch-militarisches Machtpotential in sich vereinigte, wurde besonders deutlich, als die hansischen Seestдdte mit anderen Bьndnispartnern (Kцlner Konfцderation, 1367) in eine militдrische Konfrontation verwickelt wurden.
Der beginnende Niedergang der Hanse wurde bereits im 15. Jahrhundert durch das verstдrkte Eindringen der Englander und vor allem der Hollдnder in den Ostseeraum eingeleitet; eine zunehmende Tendenz zu national-protektionistischer Handelspolitik beschleunigte diesen Prozess, was im Jahre 1603 zur Schliessung der Handelsniederlassung in London fьhrte. Dies bedeutete faktisch das Ende der Hanse als Wirtschaftsmacht, wenn sie auch nominell noch bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts fortbestanden hat.
Die Grosse Pest (чума)
Die Grosse Pest, spдter “Schwarzer Tod“ genannt, ist als die grцsste Katastrophe anzusehen, die die Menschheit in Europa betroffen hat; wдhrend z.B. im Zweiten Weltkrieg 5% der europдischen Bevцlkerung ihr Leben liessen, fielen der Pest mindestens 25%, vieleicht sogar ein Drittel der damaligen Bevцlkerung zum Opfer.
Medizinisch gesehen handelt es sich um eine Krankheit bei Nagetieren (Ratten), die von einem Bakterium ausgelцst wird und ьber Flцhe auch auf Menschen ьbertragen werden kann. Das Pestbakterium erst im Jahre 1894 entdeckt wurde, stand die mittelalteriche Medizin dieser Herausforderung noch mehr oder weniger hilflos gegenьber.
Die Bevцlkerungsverluste fьhrten ausserdem in grossem Umfange zur Aufgabe bisher landwirtschaftlich genutzten Landes (Wьstungen) sowie zu einer verstдrkt einsetzenden Abwanderungsbewegung in die Stдdte (Landflucht).
Bettelorden
Im 13. Jahrhundert entstanden, verkцrperten die Bettlorden – zu denen vor allem die Orden der Dominikaner, Franziskaner, Augustiner und Karmeliten zu rechnen sind – eine vцllig neue Form des Ordenslebens. Unter Berufung auf das Evangelium forderten ihre Mitglieder nicht nur die vollkommene individuelle Armut, sondern lehnten auch fьr den Orden insgesamt weltlichen Besitz ab. Die Bettelorde drдngten vor allem in die Stдdte, um hier aktiv Seesorge, mission und Ketzerbekдmpfung zu betreiben.
Ketzer
Die Kirche im Mittelalter bezeichnete alle diejenigen ihrer Mitglieder, die von den eigene Lehre aufstellen, als Ketzer (Hдretiker). Auf die Gefдrdung durch Ketzerei regierte Kirche bereit seit den дltesten Zeiten mit den hцchsten Kirchenstrafen (Exkommunikation). Seit den Ketzergesetzen (1220-1239) Kaiser Friedrichs II. wurde die Ketzerei auch als weltliches Verbrechen mit Feuertod betroht.
Bereits im 13. Jahrhundert hatte die Kirche im Kampf gegen Ketzer zu fцrmlichen Kreuzzьgen aufgerufen. Auf Reichsboden waren es im Spдtmittelalter vor allem die bцhmischen Hussiten, die elementare Lehrsдtze der Kirche in Frage stellen, die sich aber militдrisch gegenьber Kirche behaupten konnten.
Bauern
Die grosse Masse der spдtmittelalterlichen Bevцlkerung bestand aus Bauern. Wдhrend der Begriff “Bauer“ ursprьnglich nicht unbedingt etwas ьber die Standesqualitдt aussagte, fьhrte die Ausbilding des ritterlichen Berufskдmpfertums dazu, dass der Bauer in der Regel nicht mehr zum Kriegsdienst herangezogen wurde, sondern sich ausschlisslich der landwirtschaftlichen Tдtigkeit widmen konnte.
Da der Ritterdienst in der damaligen Zeitanschauung ein wesentlich hцheres Sozialprestige als die bдuerliche Arbeit genoss, hatte die neue Entwicklung gerade fьr die bisher freien Bauern fatale Folgen: die Unterscheide zwischen frei und unfrei verwischten. So untersagte der Reichslandfriede vom jahre 1152 den bauern das Tragen von Waffen, unterstellte sie dafьr allerdings einem besonderen Friedensschutz.
Zunftwesen (цех) und Zunftkдmpfe
Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts waren die Handwerker in den Stдdten regelmдssig in Zьnften organisiert. Bei der Zunft handelte es sich um eine Gemeinschaft von Meistern und Lehrlingen eines oder auch mehrerer Gewerbe, die wirtschaftliche Zielsetzungen mit sozialen und kultischreligiцsen Funktionen in sich vereinigte. Die Zunft regelte nicht nur den Zugang zum Handwerk und Ausbildung vom Lehrling bis zum Meister, sondern sie reglementierte auch die Produktion und Absatz. Die Leitung der Zunft lag in den Hдnden der Zunftmeister; in den Zunftversammlungen beschlossen die Mittglieder ьber Zunftangelegenheiten.
Das Bestreben der Zьnfte, ihren Mitgliedern das цrtliche Gewerbemonopol zu sichern, stand im Widerspruch zur freien Verkehrswirtschaft des Fernhandels und fьhrte bereits im Laufe des Spдtmittelalters zu Spannungen mit der Stadtobrigkeit.
Juden
Eine besondere Gruppe innerhalb der stдdtischen Bevцlkerung bildeten die Juden. Als Nichtchristen waren sie an sich rechtlos; doch bereits seit der Karolingerzeit standen sie unter dem besonderen Schutz des Kцnigs, der es ihnen erlaubte – gegen die Zahlung bestimmter Abgaben -, nach ihrer Glaubensьberzeugung und nach ihrem eigenen Recht zu leben. Seit dem 13. Jahrhundert gestattete das Kцnigtum den fьrstlichen Landesherren durch Einzelprivilegien wie auch im Wege der Gesetzgebung, den Judenschutz in ihren Territoien auszuьben.
Die Kirche trat bereits im Hochmittelalter fьr eine strenge Isolierung der Juden von der christlichen Bevцlkerung ein. So wurden ihnen in den Stдdten bestimmte Wohnviertel (Ghettos) zugewiesen; seit einem Beschluss des Laterankonzils vom Jahre 1215 waren sie gehalten, eine besondere Kleidung als Kennzeichen zu tragen (spitzer Hut und gelber Fleck (пятно)). Christen war es untersagt, mit Juden in Tischgemeinschaft zu leben oder als Dienstboten fьr sie arbeiten.
Reichsreform
Im 15. Jahrhundert mehrten sich die Klagen der Zeitgenossen ьber zahlreiche Missstдnde im Reich (allgemeine Rechtsunsicherheit, Schutzlosigkeit des Reiches vor дusserer Bedrohung). Obwohl die Problematik auf zahlreichen Reichstagen des 15. Jahrhunderts in der Form von Vorschlдgen und Gegenvorschlдgen erцrtert wurde, waren die Interessengegensдtze zu gross, um zu einer gemeinsamen Lцsung zu kommen.
Der Durchbruch erfolgte erst in der Regierungzeit Kцnig Maximilians I., der sich, um Unterstьtzung in seinen Kriegen gegen Frankreich zu erhalten, dazu verstand, den Fцrderungen der Reichsstдnde teilweise entgegenzukommen. Zur Stдrkung der Reichsfinanzen wurde eine allgemeine Reichssteuer (Gemeiner Pfennig) eingefьhrt. So beschloss der Wormser Reichstag vom Jahre 1495, das Fehderecht zugunsten eines “Ewigen Landfriefens“ aufzuheben und das Gerichtswesen durch die Errichtung eines vom Kцnig unabhдngigen Reichskammergerichts neu zu ordnen.
Auf dem Augsburg Reichstag vom Jahre 1500 sah Kцnig Maximilian sich ausserdem genцtig, der Errichtung des Reichsregements, einer Art stдnischer Reichsregierung, an deren zustimmung die Regierungsmassnahmen des Kцnigs gebunden sein sollten, zuzustimmen.
Die ьbrigen Ergebnisse der Reichsreform, d.h. Ewiger Landfriede, Reichskammergericht und Reichsexekutionsordnung, wurden auf dem Augsburger Reichstag vom Jahre 1555 bestдtigt, wodurch die Reichsreform zu einem gewissen Abschluss gebracht wurde.
Daten |
Ereignise |
1247-1256 | Wilhelm von Holland |
1254 | Grьndung des Rheinischen Bundes/Tod Konrads IV. |
1257 | Doppelwahl: Richard von Cornwall – Alfons X. Von Kastilien |
1268 | Hinrichtung Konradins/Ende der Staufer |
1273-1291 | Rudolf I. von Habsburg |
1291 | Bund von Uri, Schwyz und Nidwalden |
1292-1298 | Adolf von Nassau |
1298-1308 | Albrecht I. von Habsburg |
1303 | Gefangennahme des Papstes |
1308-1313 | Heinrich VII. Von Luxemburg (1312 Kaiser) |
1314 | Doppelwahl: Friedrich der Schцne – Ludwig IV. der Bayer |
1315 | Schlacht am Morgarten |
1322 | Sieg Ludwigs des Bayern bei Mьhldorf |
1328 | Kaiserkrцnung Ludwigs des Bayern |
1339-1454 | Hundertjдriger Krieg in Frankreich |
1346-1378 | Karl IV. (1355 Kaiser) |
1347-1351 | Pest in Europa |
1356 | Goldene Bulle |
1378-1400 | Wenzel |
1410-1437 | Sigmund (1433) Kaiser |
1419-1436 | Hussitenkriege |
1438-1439 | Albrecht II. von Habsburg |
1440-1493 | Friedrich III. (1452 Kaiser) |
1453 | Konstantinopel von den Tьrken erobert |
1455-1487 | Rosenkriege in England |
1477 | Schlacht bei Nancy (Tod Karls des Kьhnen von Burgund) |
1488 | Grьndung des Schwдbischen Bundes |
1492 | Kolumbus entdeckt Amerika |
1493-1519 | Maximilian I. |
1495 | Reichstag zu Worms (Reichsreform) |
1499 | Schweizerkrieg (Schwabenkrieg) |
1500 | Reicstag zu Augsburg (Reichsregiment) |
Kapitel 2: Von der Entstehung des Deutschen Reiches bis zum Ende der Stauferzeit 1254
//Штауфены=династия германских королей и императоров Рим Империи в 1138-1254
Die Entstehung des Deutschen Reiches
Seit dem frьhen 10. Jahrhundert kann man von einem Deutschen Reich sprechen. Seine Entstehung hatte sich bis dahin ьber einen lдngeren Zeitraum vollzogen. Das Kцnigsreich, das man seit dem 11. Jahrhundert “Reich der deutschen“ zu nennen begann, hiess damals noch “Ostfrankreich“. Es hiess nicht deshalb so, weil es nur von Franken bewohn gewesen wдre, sondern weil es aus dem Frankreich hervorgegangen war. Ludwig der Deutschen herrschte als Kцnig ьber die Bayern, Schwaben, Rhein- und Mainfranken, Thьringer und Sachsen. Schon den Zeitgenossen war bewusst, dass die Bewohner von Ludwigs Ostfrankreichs sich von denen im Reich seines Bruders Karls des Kahlens (Kцnig der Westfranken) durch ihre Sprache unterschieden. Der grцsste Teil des Gebietes, das sie bewohnten, hatte nicht zum Rцmischen reich gehцrt, und das Lateinische war dort nicht wie im Westen Grundlage der Landessprache geworden.